AGBs unter folgendem Link -> Klick
1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Privatkunden sowie für Unternehmen. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine
Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Soweit wir Ihren Auftrag nicht durch Lieferung angenommen haben, behalten wir uns vor, uns erteilte Aufträge schriftlich oder per Mail zu
bestätigen. Für den Fall, dass wir einen Auftrag bestätigt haben, ist allein unsere Auftragsbestätigung für den Vertragsinhalt maßgebend.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen (auch per Mail) versandten Bestätigung
durch uns.
3. Lieferung, Lieferumfang, Teillieferungen, Ersetzungsbefugnis, Jahrgangsänderung,
3.1 Für den Umfang unserer Leistungen ist entweder unser unverändertes Angebot oder unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
3.2 Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Schadensersatzansprüche wegen nicht Einhaltung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Alle
Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der
Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht
auf Schadenersatz hat.
3.3 Sollte der Wein eines bestimmten Jahres nicht mehr vorrätig sein, ersetzen wir ihn durch den nachfolgenden Jahrgang. Wenn Sie damit nicht
einverstanden sind, bitten wir Sie, dies bei der Bestellung zu vermerken.
4. Preise und Zahlung
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Lieferung ohne Abzug sofort zahlbar.
4.2 Unsere Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht
anders vereinbart. Die in unseren Preislisten aufgeführten Preise gelten als ortsüblich und angemessen.
4.3 Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Weingut in Eibelstadt, ohne Verpackung oder Frachtkosten.
4.3 Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 12 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verrechnet.
4.4 Bei Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Zahlungsrückstand können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für
Lieferungen entweder Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen, eingeräumte Zahlungsziele wiederrufen, oder vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Verzögert sich die Auslieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, erfolgt die Rechnungsstellung mit Anzeige unserer
Lieferbereitschaft, frühestens jedoch zum ursprünglichen vereinbarten Liefertermin.
4.3 Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontierten Rechnungsbetrages noch fällige Rechnungen offen sind. Wenn Sie mit der Zahlung einer
unserer Rechnungen in Rückstand kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
5. Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot, Scheckzahlung, Zahlungseinzug
5.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Sie können diese Rechte aber auch dann nur geltend machen, soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
5.2 Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.
5.3 Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt dies nur erfüllungshalber.
5.4 Für SEPA-Lastschriftmandat / SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gilt: Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs und zur Beschleunigung der
Auftragsabwicklung kann die grundsätzlich 14tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung
verkürzt werden.
6. Versandkosten
Auf Wunsch versenden wir die Waren versichert auf Ihre Gefahr und Kosten.
7. Tilgungsbestimmung
Soweit Sie keine Tilgungsbestimmung treffen, sind wir berechtigt diese vorzunehmen, § 366 BGB wird abbedungen.
8. Gefahrübergang
Soweit die Gefahr nicht bereits zuvor auf Sie übergegangen ist, geht die Gefahr spätestens wie folgt auf Sie über:
8.1 Gefahrübergang bei Abholung, Verladung, Übergabe
Die Gefahr geht wie folgt auf Sie über: Entweder mit Abholung, Verladung oder mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
unabhängig davon ob wir versenden, Sie abholen, ob wir oder Sie Dritte beauftragen und unabhängig davon ob frachtfrei, unfrei oder gegen
Kostenpauschale versandt wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
8.2 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Bei von Ihnen zu vertretenden Verzögerungen der vorgenannten Tatbestände oder soweit Sie aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug
kommen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf Sie über.
9. Sicherheiten
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden
Sicherheiten:
9.1 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum. Dies gilt auch für bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in Zahlungsrückstand sind.
9.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Soweit wir unsere Forderungen in ein
Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die entsprechende Saldoforderung.
9.3 Ermächtigung Forderungseinzug, Widerruf Einzugsermächtigung, keine anderweitige Abtretung, Benachrichtigung bei Drittzugriffen
9.3.1 Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind, oder uns Scheck- oder
Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.
9.3.2 Sie sind zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Sie sind berechtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als Sie Ihre
Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen
werden, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.
9.4 Nachweis Abnehmer
Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, uns Ihre gemäß Punkt 9.2 erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den
Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die
Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.
9.5 Keine Einziehungsermächtigung bei Insolvenz
Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe
der Vermögensauskunft gestellt wird.
9.7 Abholermächtigung
9.7.1 Zur Sicherung unserer Eigentumsrechte, insbesondere bei Zahlungsrückstand, räumen Sie uns oder von uns beauftragten Dritten das Recht
ein, jederzeit Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume zum Zwecke des Abholens der an Sie verkauften Produkte zu betreten und in unserem
Eigentum stehende Produkte mitzunehmen. Dasselbe gilt, wenn unsere Produkte bei Kunden von Ihnen abzuholen sind.
9.7.2 Zur Vermeidung von unnötigen Kosten sind Sie hiermit einverstanden und willigen in dieses Vorgehen ausdrücklich ein.
9.7.3 Sie sind verpflichtet, uns alle zusätzlichen Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung unserer
Herausgabeansprüche oder der Abholung unseres Materials entstehen, zu erstatten.
10. Gewährleistung, Mängel
10.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder beschädigt, haften wir unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden. Wir
verpflichten uns, beim Nachweis von Mängeln Ersatz zu liefern.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens 5 Tage nach Eingang der Lieferung
bei uns geltend zu machen. Bei Bruch oder Beraubung ist beim Beförderer, Spedition oder Post, eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und
uns zuzustellen.
10.3 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns. Der Abnehmer hat in
diesem Fällen, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche, ein Rücktrittsrecht. Ihre Mängelrechte setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, wie folgt:
10.4 Rügepflicht bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln
Sie haben die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung bzw. Abholung zu untersuchen. Offensichtliche und erkennbare
Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
10.4.1 Rügepflicht bei nicht offensichtlichen Mängeln
Nicht offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt worden sind. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
10.4.2 Beweislast bei Mängelrügen, Aufwendungsersatz
Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht erstatten Sie unsere
entstandenen Aufwendungen.
10.5 Weinstein im Wein ist eine natürliche Erscheinung und kein Grund zur Beanstandung.
10.6 Korkgeschmack können Sie nur bei mehr als 5 von Hundert Flaschen beanstanden. Umtausch ist hier möglich, wenn Sie uns die
angebrochenen “Korkschmecker” mitbringen.
10.7 Nacherfüllung, nicht rechtzeitige Nacherfüllung
Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
10.7.1 Bei berechtigten Rügen haben Sie nach Ihrer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware oder auf
Gutschrift des Kaufpreises. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und Verweigerung von Abnahme oder Entgegennahme aus.
10.7.2 Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ersatzware nicht binnen vier
Wochen erfüllen können. Darüber hinaus stehen Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von Verzugsschäden zu.
10.8 Rechtsfolgen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung
Ihnen stehen nur dann weitere Ansprüche zu, wenn Sie uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweisen können. Der
Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
10.9 Verjährung
Sachmängelansprüche die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen, verjähren, soweit uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach
einem Jahr ab Abholung, Auslieferung, Übergabe oder Mitteilung der Versandbereitschaft.
10.10 Haftungs- und Verjährungseinschränkung
Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gelten die vorgenannten Haftungs- und
Verjährungseinschränkungen nicht. Gesetzliche Haftungseinschränkungen bleiben hiervon unberührt.
10.11 Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB
Rückgriffsansprüche von Ihnen als Besteller gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer
keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Die Verjährungsfrist im Fall eines
Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Wenn Sie als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten, läuft
die Verjährungsfrist spätestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem Sie die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt haben. Wenn Sie
nicht als letztverteilender Händler gegenüber dem Verbraucher auftreten gilt für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung
wegen eine Mangels der Sache unterliegen, eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des
Schädigers.
11. Angaben in Verkaufsunterlagen, Internetauftritt
Produktangaben in unseren Verkaufsunterlagen und in unserem Internetauftritt enthalten keine Eigenschaftszusicherungen. Maßgeblich ist
alleine unsere Auftragsbestätigung.
11.1 Wein ist ein Naturprodukt. Angaben zu Restsüße, Säure und Alkoholgehalt können in geringem Rahmen schwanken. Dies ist eine natürliche
Erscheinung und kein Grund zur Beanstandung.
11.2. Unsere Empfehlungen für zu einem Anlass passende Weine beruhen auf unserer persönlichen Einschätzung und stellen keine verbindliche
Vorgabe vor. Eine abweichende Einschätzung von Ihnen oder Dritten ist kein Grund zur Beanstandung.
12. Rücklieferungen
Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich.
13. Verbindliche Lieferfristen, Liefertermine
Unsere Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ihren Fixfristen oder
Fixterminen wird widersprochen.
13.1 Angabe Lieferfristen, Liefertermine, Lieferumfang
Für Lieferfristen, Liefertermine und Lieferumfang ist allein unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Von uns genannte Lieferfristen oder
Liefertermine sind ansonsten unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versand- oder Abholtag der Ware ab unserem Weingut in
Eibelstadt an.
13.2 Einhaltung Lieferfristen, Liefertermine
Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist oder ein schriftlich bestätigter Liefertermin gelten als eingehalten, wenn wir Ihnen zum Liefertermin oder
bis zum Ablauf der Lieferfrist die Bereit- oder Fertigstellung oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben,
oder die Ware unser Weingut verlassen hat bzw. dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Anlieferung gerechnet werden kann.
13.3 Voraussetzung für Frist- und Termineinhaltung
Die Einhaltung von jeglicher Frist oder jeglichem Termin steht unter den kumulativen Bedingungen, dass Sie sämtliche von Ihnen zu stellenden
Unterlagen, etwa erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorlegen und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht und vollständig leisten und
nicht mit Zahlungen in Rückstand sind. Ist dies nicht der Fall verlängern sich die Fristen oder Termine entsprechend der von Ihnen zu
vertretenden Verzögerung.
13.4 Fristverlängerung bei höherer Gewalt
Können wir Fristen oder Termine aufgrund höherer Gewalt, z. B. Witterungsbedingungen, Streik oder Aussperrung nicht einhalten, verlängern
sich die Vertragsfristen oder -termine angemessen.
13.5 Lieferverzug
Wir sind dann in Lieferverzug, wenn Sie uns frühestens nach Ablauf von 2 Wochen nach dem unverbindlichen Lieferdatum oder dem
unverbindlichen Liefertermin eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese ergebnislos abgelaufen ist. Eine hieraus resultierende
Haftung wird beschränkt auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen.
14. Rücktrittsrecht bei Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungseinstellung, negativer Auskunft, pauschaler Schadenersatzanspruch
14.1 Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns Scheck- oder Wechselproteste, Zahlungseinstellungen, negative Auskünfte, über
Sie bekannt werden.
14.2 Erklären wir aus diesen Gründen den Rücktritt, steht uns ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 20% des Nettoauftragswertes
zu. Sie haben das Recht uns nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weitere Rechte können Sie
nicht geltend machen.
15. Gestaltungsmöglichkeit bei nicht zu vertretenden technischen oder Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten
Bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden technischen oder Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.
16. Technische Änderungen
Dem technischen Fortschritt der Kellerwirtschaft dienende Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Würzburg, auch für den Fall, dass die Parteien
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das gleiche gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Über das
Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Kunden nicht vom Vertrag.
18. Kein UN-Kaufrecht
Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
18.1 Nach meiner Wahl können Streitigkeiten bei Auslandsgeschäften auch nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der
Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden.
19. Datenschutz, Datensicherheit
19.1 Wir erfassen Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Ihre persönlichen Daten
werden nur innerhalb unseres Weinguts unter Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften genutzt und gespeichert.
Soweit Sie auf unseren Internetseiten persönliche Daten, wie Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Kommunikationsinformationen wie Telefon-
oder Faxnummern oder Mail-Adressen eingeben, erfolgt dies jeweils ausschließlich auf freiwilliger Basis. Soweit möglich, können Sie die auf
unseren Internetseiten angebotenen Inhalte und Dienste ohne Angabe personenbezogener Daten nutzen.
19.2 Sie sind damit einverstanden und ermächtigen uns, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter
Beachtung der einzuhaltenden Datenschutzvorschriften innerhalb des Weinguts verarbeiten, speichern und auswerten. Ihre
personenbezogenen Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht oder an Dritte verkauft.
19.3 Widerruf der Einwilligung
Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Die Nutzung Ihrer Daten für Marketingzwecke des Weinguts Leo Sauer erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
19.4 Auskunftsrecht und Datenschutz
Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bezüglich Ihrer Person bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
19.5 Unsere Datenschutzerklärung und weitergehende Datenschutzhinweise können Sie auf unserer Homepage unter: www.weingut-leo-
sauer.de aufrufen. Diese gelten ergänzend.
Ergänzende Bedingungen zu Leistungen bei Veranstaltungen und Dienstleistungen
20. Vermietung
Der Mieter mietet die angebotenen Mieträume zusammen mit den Toiletten nur am Tag der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung
(auch über Mitternacht hinaus). Weitere Nutzung, z.B. zum Aufbau und Abbau der Dekoration, muss vorher abgesprochen werden.
20.1 Mietbestandteile
Es werden nur die besprochenen Veranstaltungsräumlichkeiten vermietet. Der Betriebshof ist nicht Bestandteil des Mietobjektes. Fahrzeuge
können nicht über Nacht im Betriebshof geparkt werden. Es besteht keine Berechtigung, mitgebrachte Dekorationsgegenstände oder Fahrzeuge
an Sonn- und Feiertagen abzuholen.
21. Abrechnung
Maßgeblich für die Abrechnung von Veranstaltungen ist die vom Mieter bekanntgegebene Gästezahl zuzüglich anwesende Künstler, wenn diese
bewirtet und verköstigt werden. Erscheinen mehr Personen, ist die Anzahl der tatsächlich erschienenen Personen maßgeblich. Die vereinbarte
Pauschale für die Bewirtung enthält nicht das Essen und gilt nur von Beginn der Veranstaltung an, frühestens aber ab 15 Uhr bis 2:00 Uhr des
darauffolgenden Tages. Lieferungen und Leistungen ab 2:00 Uhr des darauffolgenden Tages werden separat berechnet.
21.1 Nebenleistungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden Nebenleistungen wie Musikkapellen, Künstlerauftritte, Menükarten, Blumendekoration, Zelte,
Bühnenaufbau o.ä. soweit bestellt, extra berechnet. Musik- und Künstlergagen werden vom Mieter direkt mit den betreffenden Musikern oder
Künstlern abgerechnet. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Mieter.
21.2 Rechnung
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach dem Veranstaltungstermin zu begleichen. Bei Vertragsabschluss ist eine
Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten, mindestens aber 1.000 Euro. Der Vertrag wird erst
wirksam mit Begleichung der Anzahlung.
21.3 Stornierung
Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung durch den Mieter wird der Endpreis der vereinbarten Leistungen abzüglich ersparter Unkosten
berechnet.
22. Schäden
Für durch den Mieter entstandene Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter sowie für durch die Veranstaltung verursachte Lärmbelästigung
Entstandene Schäden an Mobiliar oder Scheunendekoration sind dem Vermieter sofort zu melden. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder den Ruf des Vermieters oder der Gäste zu gefährden
droht, sowie im Falle von höherer Gewalt, ist der Vermieter berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Ersatzleistung oder Entschädigung
vom Vertrag zurückzutreten.
23. Sonstiges
Der Mieter verpflichtet sich zu beachten, dass nach Mitternacht Musik nur in Raumlautstärke dargeboten werden darf. Es besteht keine
Berechtigung, Speisereste mitnehmen zu dürfen. Es sei denn, es erscheinen weniger Gäste, als vom Mieter Speisen bestellt wurden. Für die
Qualität der mitgenommenen Speisen übernehmen wir keine Haftung.